Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Für alle Angebote und Aufträge gelten ausschliesslich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Durch Erteilung von Aufträgen erkennen die Besteller diese Bedingungen an.

2. Angebot und Lieferung
• Sämtliche Angebote erfolgen freibleibend.
• Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, während dem die enz technik ag durch Umstände ausserhalb ihres Einflusses und Machtbereichs an der Fristeneinhaltung gehindert ist.
• Ist der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, ist enz technik ag berechtigt, Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.

3. Produktdokumentation
Aktuelle Produktdatenblätter, Betriebsanleitungen und Videos zu unseren Produkten finden Sie ausschliesslich in digitaler Form auf unserer Website enz.com.

4. Preise / Nutzen und Gefahr
• Alle Preise verstehen sich – ohne anderweitige Vereinbarungen – netto, ab Werk (Incoterms 2020), ohne Verpackung, in der vereinbarten Währung, ohne irgendwelche Abzüge. Sämtliche Nebenkosten wie z.B. für Fracht, Versicherungen, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr-, und andere Bewilligungen gehen zu Lasten des Bestellers. Ebenso hat der Besteller alle Arten von Steuer, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu tragen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden.
• Nutzen und Gefahr gehen bei reinen Lieferverträgen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über.

5. Zahlungen
Die Fakturen sind innert 30 Tagen rein netto nach Fakturadatum zahlbar, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist. Nach Ablauf der 30 Tage ist unsere Firma berechtigt, den Kunden durch Ansetzung einer Zahlungsfrist in Verzug zu setzen und ab Fristablauf Verzugszins und Spesen zu berechnen. Art. 107 OR bleibt vorbehalten. Das von uns gelieferte Material bleibt bis zum vollständigen Eingang des vereinbarten Kaufpreises unser Eigentum, auch wenn im Kaufvertrag kein spezieller Eigentumsvorbehalt vereinbart worden ist.

6. Gewährleistung
Der Verkäufer gewährleistet die Mängelfreiheit und die Funktionsfähigkeit der verkauften Produkte für den bestimmungsgemässen Gebrauch. Die Gewährleistungsfrist für unsere Produkte beträgt 12 Monate ab erfolgter Lieferung. Innerhalb dieser Frist werden fehlerhafte Produkte, die nachweisbar auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen sind, nachgebessert oder ersetzt. Die vom Käufer verlangte Nacherfüllung kann der Verkäufer verweigern, wenn sie unmöglich oder unverhältnismässig ist oder wenn die gerügten Mängel unerheblich sind. Für Produkte, an welchen vom Käufer oder Dritten Änderungen oder Reparaturen ausgeführt wurden, ist die Gewährleistung verwirkt. Dies gilt auch, wenn vom Käufer oder Dritten die massgebenden Montage- und Betriebsvorschriften nicht eingehalten wurden.
Alle weiteren Ansprüche des Käufers, insbesondere jene auf Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen. Es werden insofern keine Kosten für De- oder Wiedermontage oder für irgendwelche andere indirekte oder Folgeschäden vom Verkäufer übernommen. Der Haftungsschluss gilt nicht, wenn der Verkäufer dem Käufer gewisse Eigenschaften der Produkte ausdrücklich schriftlich zugesichert oder arglistig verschwiegen hat.

7. Haftung
Jede die Gewährleistung übersteigende vertragliche oder ausservertragliche Haftung, insbesondere diejenige für sogenannte Mangelfolgeschäden und indirekte Schäden, ist gegenüber dem Käufer ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für absichtlich oder grobfahrlässig zugefügte Schäden.

8. Reklamationen und Rücksendungen
Reklamationen sind sofort nach Erhalt der Waren zu melden. Rücksendungen akzeptieren wir innert 20 Tagen. Diese werden mit einer Wiedereinlagerungsgebühr von 10% des Warenwertes berechnet. Spätere Rücksendungen, speziell beschaffte oder gefertigte Artikel sind davon ausgenommen.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Geschäfte sich ergebenen Rechte und Pflichten bzw. allfällige Differenzen sind für beide Teile Giswil/OW. Dem Verkäufer steht es aber frei, seine Rechte auch am Wohnort des Käufers geltend zu machen.